Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 18. Mai 2011 - 22 Ca 5563/10 - teilweise abgeändert:
Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger zu unveränderten Arbeitsbedingungen als Account Director im Bereich Account Management in E zu beschäftigen.
Die erstinstanzlichen Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger zu drei Fünftel und die Beklagte zu zwei Fünftel zu tragen. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Nach rechtskräftiger Feststellung der Unwirksamkeit einer Änderungskündigung streiten die Parteien über die Verpflichtung der Beklagten zur tatsächlichen, vertragsgemäßen Beschäftigung des Klägers.
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