Die Berufung der Verfügungsklägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 10. März 2010 - 17 Ga 42/10 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Die Parteien streiten im Wege eines einstweiligen Verfügungsverfahrens um die Rechtmäßigkeit einer Umsetzung.
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