Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Kiel vom 16.02.2011 - 3 Ca 2506 d/10 - abgeändert:
Der beklagte Bund wird verurteilt, den Kläger als Funkoffizier im Seedienst zu beschäftigen.
Der beklagte Bund trägt die Kosten des Rechtsstreits (beide Rechtszüge).
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um den Inhalt des klägerischen Beschäftigungsanspruches.
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