LAG Schleswig-Holstein - Urteil vom 25.08.2011
4 Sa 148/11
Normen:
BGB § 611 Abs. 1; GewO§ 106;
Vorinstanzen:
ArbG Kiel, vom 16.02.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 2506 d/10

Beschäftigungsanspruch eines Funkoffiziers im Seedienst; Leistungsklage des Arbeitnehmers bei fehlerhafter Ausübung des Direktionsrechtes

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 25.08.2011 - Aktenzeichen 4 Sa 148/11

DRsp Nr. 2011/20886

Beschäftigungsanspruch eines Funkoffiziers im Seedienst; Leistungsklage des Arbeitnehmers bei fehlerhafter Ausübung des Direktionsrechtes

Der Arbeitnehmer hat auch dann Anspruch auf Beschäftigung mit der bisherigen Tätigkeit, wenn der Arbeitgeber bei Änderung des Inhalts der zu erbringenden Leistung das Direktionsrecht fehlerhaft ausübt.

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Kiel vom 16.02.2011 - 3 Ca 2506 d/10 - abgeändert:

Der beklagte Bund wird verurteilt, den Kläger als Funkoffizier im Seedienst zu beschäftigen.

Der beklagte Bund trägt die Kosten des Rechtsstreits (beide Rechtszüge).

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 611 Abs. 1; GewO§ 106;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um den Inhalt des klägerischen Beschäftigungsanspruches.