Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Gießen vom 12. April 2022 –
Der Kläger hat die Kosten der Berufung zu tragen.
Die Parteien streiten im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens über den arbeitsvertraglichen Beschäftigungsanspruch im ungekündigten Arbeitsverhältnis.
Die Verfügungsbeklagte betreibt eine vollstationäre Pflegeeinrichtung zur Betreuung und Unterbringung älterer und pflegebedürftiger Menschen. Der Verfügungskläger ist in dem Seniorenheim auf der Grundlage des am 25.Juli 2019 geschlossenen Arbeitsvertrages seit dem 01. August 2019 als Pflegefachkraft beschäftigt.
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