LAG Düsseldorf, Urteil vom 13.11.1990 - Aktenzeichen 16 Sa 925/90
DRsp Nr. 2002/8927
Beschäftigungsanspruch des Schwerbehinderten
Der schwerbehinderte Arbeitnehmer hat einen klagbaren Anspruch darauf, im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten seiner Vorbildung und seinem Gesundheitszustand entsprechend beschäftigt zu werden.