Auf die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 6. März 2014 (
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 51,88 zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 14.12.2013 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über eine Beförderung des Klägers vom Copiloten zum Kapitän, daraus resultierende Entgeltdifferenzen, Annahmeverzugslohnansprüche sowie Schadenersatz wegen fehlender Betankung eines Mietwagens vor dessen Rückgabe.
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