Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 21. Mai 2015 -
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin begehrt einen Bauvorbescheid für eine Nutzungsänderung.
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