Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 2) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 21. Februar 2019 –
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die Beteiligten führen das Zustimmungsersetzungsverfahren wegen der tarifgerechten Umgruppierung zweier Arbeitnehmerinnen.
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