LAG Berlin - Urteil vom 06.01.1999
15 Sa 108/98
Normen:
BAT § 15 Abs. 6 ; EFZG § 2 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 09.07.1998 - Vorinstanzaktenzeichen 95 Ca 44059/97

Berücksichtigung von Wochenfeiertagen bei Schichtarbeit

LAG Berlin, Urteil vom 06.01.1999 - Aktenzeichen 15 Sa 108/98

DRsp Nr. 2002/7992

Berücksichtigung von Wochenfeiertagen bei Schichtarbeit

Arbeitet eine Krankenschwester in einem kommunalen Krankenhaus nach einem Schichtplan und hat sie nach diesem an einem Wochenfeiertag arbeitsfrei, ist bei der Berechnung der Sollarbeitszeit die auf den Wochenfeiertag entfallende Arbeitszeit nicht zu berücksichtigen.

Normenkette:

BAT § 15 Abs. 6 ; EFZG § 2 Abs. 1 ;

Tatbestand

Die Parteien streiten um die Frage, inwieweit Wochenfeiertage, an denen die Klägerin nach dem maßgebenden Dienstplan arbeitsfrei hat, bei der Berechnung ihrer Soll-Arbeitszeit zu berücksichtigen sind.

Die Klägerin ist als Krankenschwester im Krankenhaus ... des beklagten Landes in Wechselschicht mit einer Vollzeit von zur Zeit 38,5 Stunden/Woche tätig. Sie ist im Bereich der Gynäkologie/Geburtshilfe eingesetzt, in welchem an allen Kalendertagen 24 Stunden pro Tag gearbeitet wird. Der Einsatz der Klägerin erfolgt auf der Grundlage eines Dienstplanes. Auf das Vertragsverhältnis der Parteien findet kraft einzelvertraglicher Vereinbarung der Bundesangestelltentarifvertrag Anwendung.