I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 8. Juli 2015 -
II. Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.
Die Parteien streiten im Rahmen einer 1. Kündigungswelle in zahlreichen Parallelverfahren im Kern darüber, ob ihr Arbeitsverhältnis aufgrund einer betriebsbedingten Kündigung wegen einer behaupteten Betriebsstilllegung sein Ende gefunden hat.
Die Klägerin ist seit dem 15.5.1991 bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängern als Mitarbeiterin Fluggastabfertigung gegen ein Bruttomonatsentgelt von zuletzt 2.986,48 € beschäftigt.
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