I. Der Antragsteller war seit 1982 als Verbandssyndikus für verschiedene Unternehmens- und Arbeitgeberverbände tätig. Eine ununterbrochene Zulassung zur Rechtsanwaltschaft besteht seit 1. Juni 1994. Mit Schreiben vom 21. September 1999 beantragte der Antragsteller die Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung für das Arbeitsrecht. Zum Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen in diesem Fachgebiet (§
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