I
Die Beteiligten streiten zuletzt noch über die Familienversicherung der Kinder der Klägerin - Beigeladene zu 1) bis 7) - in der Zeit vom 1. Juli 1998 bis 31. Dezember 1999.
Die Klägerin war in dieser Zeit freiwillig versichertes Mitglied der Beklagten und verfügte über kein eigenes Einkommen; seit dem 12. November 2001 ist sie wieder versicherungspflichtig beschäftigt. Der Ehemann der Klägerin ist Berufssoldat und nicht gesetzlich krankenversichert. Die Beigeladenen zu 1) bis 8)
G. , Inga, geb. 05.10.1983,
G. , Rebecca, geb. 14.05.1988,
G. , Andreas, geb. 31.03.1991,
G. , Michelle, geb. 21.04.1992,
G. , Chantal, geb. 10.04.1994,
G. , Madeleine, geb. 30.01.1996,
G. , Jan-Eric, geb. 01.10.1997,
G. , Yannick, geb. 23.12.1999
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