Auf die Berufung des beklagten Landes wird das Urteil des Arbeitsgerichts Lüneburg vom 3. Dezember 2015 -
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Berücksichtigung von Beschäftigungszeiten aus einem vorherigen Arbeitsverhältnis in einem anderen Mitgliedstaat bei der Stufenzuordnung im Entgeltsystem des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (
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