Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main vom 21. Dezember 2017 wird zurückgewiesen.
Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 50.000 € festgesetzt.
I.
Der Antragsteller ist Aktionär der Antragsgegnerin. Bei der Antragsgegnerin handelt es sich um eine Konzernmutter in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft. Sie beschäftigte zum 30. September 2017 in Deutschland 931 Arbeitnehmer und unter Berücksichtigung der gemäß § 5 Abs. 1 MitbestG zuzurechnenden Arbeitnehmer von in Deutschland belegenen Tochtergesellschaften 1.192 Arbeitnehmer, während im Fall der Einbeziehung auch der im Ausland belegenen Tochtergesellschaften mehr als 2.000 Arbeitnehmer für die Antragsgegnerin tätig sind.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|