1. Auf die sofortige Beschwerde der Beschwerdeführerin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Koblenz - Auswärtige Kammern Neuwied - vom 29.12.09 - Az: 6 Ca 1544/08 - in Gestalt des Nichtabhilfebeschlusses vom 02.02.2010 aufgehoben.
2. Die Entscheidung ergeht gerichtskostenfrei.
3. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|