Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 16.07.2015 - AZ:
Die Revision wird für den Kläger zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob der Kläger der Stufe 5 der Entgeltgruppe KR 9a des Tarifvertrages für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) zuzuordnen ist.
Der 37jährige Kläger ist seit dem 1.1.2008 bei der beklagten Universitätsklinik als Fachkrankenpfleger im Intensivpflege-Springerpool beschäftigt. Im Arbeitsvertrag wird u.a. auf den TV-L sowie die diesen ändernden und ergänzenden Tarifverträge verwiesen.
Der TV-L enthält u.a. folgende Regelungen:
" § 16
Stufen der Entgelttabelle
1. 2. 3. 1. 2.
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