Auf die sofortige Beschwerde des Klägers vom 12.05.2017 wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Bamberg - Kammer Coburg - vom 20.06.2017 abgeändert.
Die Anordnung der Ratenzahlung wird aufgehoben.
I.
Die Parteien stritten in der Hauptsache um den Bestand eines Arbeitsverhältnisses sowie Weiterbeschäftigung.
Dem Kläger wurde mit Beschluss vom 01.04.2014 Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung bewilligt und Herr Rechtsanwalt K... beigeordnet.
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