LAG Köln - Urteil vom 12.05.2021
11 Sa 561/20
Normen:
BGB § 305c Abs. 2; ZPO § 97 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Aachen, vom 14.05.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 2732/19

Berücksichtigung des Wertes der Privatnutzung eines Dienstfahrzeugs bei Höhe der AltersversorgungKein Verstoß des Versorgungsvertrags gegen AGB-Transparenzgebot

LAG Köln, Urteil vom 12.05.2021 - Aktenzeichen 11 Sa 561/20

DRsp Nr. 2022/2088

Berücksichtigung des Wertes der Privatnutzung eines Dienstfahrzeugs bei Höhe der Altersversorgung Kein Verstoß des Versorgungsvertrags gegen AGB-Transparenzgebot

Der Wert der Privatnutzung des Dienstfahrzeugs ist aufgrund des Versorgungsvertrags bei der Berechnung der Höhe der Altersversorgung nicht zu berücksichtigen, weil dieser nicht den bisherigen Lebensstandard im Gesamten in der Rente absichern will.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 14.05.2020 - 8 Ca 2732/19 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 305c Abs. 2; ZPO § 97 Abs. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten darum, ob der Wert der Privatnutzung eines Dienstfahrzeugs bei der Höhe der Altersversorgung zu berücksichtigen ist.

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