Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des ArbG Erfurt vom 1.4.2016 in der Fassung des Nichtabhilfebeschlusses vom 12.5.2016 -
Das Arbeitsgericht hatte in dem im Tenor genannten Beschluss Prozesskostenhilfe nur unter Einschränkungen bewilligt. Gegen die am 6.4.2016 zugestellte Entscheidung richtet sich die Beschwerde der Antragstellerin vom 27.4.2016, eingegangen bei Gericht am 28.4.2016. Das Arbeitsgericht hat dem teilweise abgeholfen. Nach Vorlage an das Beschwerdegericht geht es nun noch um eine zeitliche Beschränkung der PKH und um die Anordnung von Ratenzahlungen. Hinsichtlich beider Gesichtspunkte hat die Beschwerde keinen Erfolg.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|