Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des ArbG Herne vom 16.06.2015 -
Von den Kosten des Verfahrens erster Instanz trägt der Kläger 92,2 %, die Beklagte trägt 7,8 %.
Von den Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger 93,3 %, die Beklagte trägt 6,7 %.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Höhe eines betrieblichen Zuschusses zum Anpassungsgeld für Arbeitnehmer des Steinkohlenbergbaus für die Monate April 2007 bis März 2012.
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