LAG Düsseldorf - Urteil vom 15.03.2007
11 Sa 1364/06
Normen:
BetrVG § 112 Abs. 1 S. 3; BGB § 611 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Düsseldorf, vom 15.11.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 15 Ca 5371/06

Berücksichtigung des gezahlten Entgelts nebst Bonus für das Vorjahr als Monatsentgelt i. S. eines Sozialplans

LAG Düsseldorf, Urteil vom 15.03.2007 - Aktenzeichen 11 Sa 1364/06

DRsp Nr. 2024/8491

Berücksichtigung des gezahlten Entgelts nebst Bonus für das Vorjahr als "Monatsentgelt" i. S. eines Sozialplans

1. Als "Monatsentgelt" im Sinne des § 5 Buchst. d des Sozialplans ist das laut Abrechnung im Kalenderjahr an den Arbeitnehmer gezahlte Entgelt nebst Bonus für das Vorjahr zu berücksichtigen. 2. Ausweislich der getroffenen Regelung zum sog. "Payment of the Annual Bonus" ist der Anspruch auf den Jahresbonus gemäß § 611 Abs. 1 BGB erst verdienst bzw. erzielt im Sinne von § 5 Buchst. d des Sozialplans, wenn der Arbeitnehmer nicht nur im Bezugsjahr seine Arbeitsleistung tatsächlich erbracht hat, sondern auch noch im Folgejahr für drei Monate betriebstreu ist.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 15.11.2006 - 15 Ca 5371/06 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.

Normenkette:

BetrVG § 112 Abs. 1 S. 3; BGB § 611 Abs. 1;

Tatbestand