Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Prozesskostenhilfebeschluss des Arbeitsgerichts Kiel vom 10.09.2015 - 2 Ca 1000 d/15 - in der Form des Abhilfebeschlusses vom 28.09.2015 geändert.
Die Höhe der vom Kläger monatlich zu zahlenden Raten wird auf 110,-- € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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