Die sofortige Beschwerde des Schuldners gegen den Zwangsgeldbeschluss des Arbeitsgerichts Aachen vom 24.11.2016,
Der Beschwerdewert wird auf 1.146.- Euro festgesetzt.
I.
Die Gläubigerin hat am 21.09.2015 Kündigungsschutzklage gegen den Schuldner erhoben. Im Gütetermin am 19.10.2015 haben die Parteien einen Beendigungsvergleich geschlossen, welcher die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses zum 15.10.2016 sowie eine Abfindungszahlung vorsah. Ziffer 5) des Vergleichs lautet:"Der Beklagte wird der Klägerin ein wohlwollendes qualifiziertes Zeugnis erteilen". Der Vergleich ist nach Ablauf der Widerrufsfrist rechtskräftig geworden.
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