1. Die Beschwerde des Beteiligten zu 1. gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Dresden vom 29.10.2015 -
z u r ü c k g e w i e s e n .
2. Der Beschwerdewert wird auf 711,62 € festgesetzt.
I.
Die Beschwerde des Beteiligten zu 1. richtet sich gegen die Wertfestsetzung des Arbeitsgerichts gemäß §
Der Streit der Parteien im Ausgangsverfahren betraf eine außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung des Umschulungsverhältnisses der Beklagten zur Rechtsanwaltsfachangestellten vom 16.03.2015, die dem Kläger, der in ... als selbständiger Rechtsanwalt eine Anwaltskanzlei betreibt, am 17.03.2015 zugegangen ist.
Hiergegen hat der Kläger vor dem Arbeitsgericht Dresen Klage erhoben und beantragt:
1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Ausbildungsverhältnis nicht durch außerordentliche Kündigung der Beklagten vom 16.03.2015, dem Kläger zugestellt am 23.03.2015, aufgelöst wird.
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