Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Lübeck vom 06.11.2012 -
Die Klage wird hinsichtlich Ziff. 2 - anteiliges Weihnachtsgeld für 2008 - abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 17 % und die Beklagte zu 83 %.
Die Revision wird, soweit die Klage zum Weihnachtsgeld abgewiesen worden ist, zugelassen. Im Übrigen wird die Revision nicht zugelassen.
Der Kläger macht einen Anspruch auf "Equal Pay" geltend.
Der Kläger war vom 02.05.2007 bis 31.03.2009 bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängerin als Leiharbeitnehmer beschäftigt, und zwar als Produktionshelfer. Im schriftlichen Arbeitsvertrag (Anlage K2, Bl. 13 bis 20 d.A.) ist unter anderem Folgendes vereinbart:
§ 1 Art, Umfang und Ort der Tätigkeit
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