I. Auf die sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Cottbus vom 15. Juni 2015 -
Die Bewilligung der Prozesskostenhilfe erfolgt mit der Maßgabe, dass hinsichtlich der Prozesskosten vorläufig kein eigener Beitrag zu leisten ist.
II. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Der frühere Kläger und Beschwerdeführer (im Folgenden: Kläger) wendet sich gegen die Bewilligung von Prozesskostenhilfe nur gegen Ratenzahlung.
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