Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 12.01.2016 -
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 204,90 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 31.01.2015 zu zahlen;
2)die Beklagte zu verurteilen, an die Klägerin 453,56 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 05.03.2015 zu zahlen.
2.Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
3.Die Revision wird zugelassen.
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