ArbG Wesel, vom 07.01.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 1132/20
Berücksichtigung der Abfindung aus beendetem Arbeitsverhältnis bei ProzesskostenhilfeUnzumutbarkeit der Abfindung als einzusetzendes Vermögen bei ProzesskostenhilfeKeine Erhöhung des Schonvermögens durch Kosten der Stellensuche
LAG Düsseldorf, Beschluss vom 14.04.2021 - Aktenzeichen 9 Ta 57/21
DRsp Nr. 2021/7943
Berücksichtigung der Abfindung aus beendetem Arbeitsverhältnis bei ProzesskostenhilfeUnzumutbarkeit der Abfindung als einzusetzendes Vermögen bei ProzesskostenhilfeKeine Erhöhung des Schonvermögens durch Kosten der Stellensuche
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