Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 12. Oktober 2022 - 5 AZR 135/22 - wird in Randnummer 35 von Amts wegen wie folgt berichtigt:
In der Zeile 3 dieser Randnummer wird das Wort "allgemeinen" durch das Wort "arbeitsrechtlichen" ersetzt.
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