Die Parteien streiten um die Berichtigung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses.
Der am 15.07.1957 geborene Kläger war seit 1981 bei der Creditreform A-Stadt K. KG beschäftigt. Dem Arbeitsverhältnis lag zuletzt der Arbeitsvertrag vom 31.03.1989 zu Grunde. Darin heißt es u. a. (Bl. 6, 7) d. A.:
"1.
Herr C., der seit 1981 in der Firma im Anstellungsverhältnis tätig ist, wird mit Wirkung vom 1. April 1989 zum Prokuristen bestellt.
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