LAG Frankfurt/Main - Beschluss vom 27.07.2015
2 Sa 1161/14
Normen:
ZPO § 319;
Vorinstanzen:
ArbG Wiesbaden, vom 14.05.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 533/13

Berichtigung des Tenors hinsichtlich der Parteirollen

LAG Frankfurt/Main, Beschluss vom 27.07.2015 - Aktenzeichen 2 Sa 1161/14

DRsp Nr. 2015/17646

Berichtigung des Tenors hinsichtlich der Parteirollen

Orientierungssätze: Begründete Klage auf Abführung von Vergütung aus einer Nebentätigkeit, wobei die Abführungspflicht dem Grunde nach durch die Abweisung einer diesbezüglichen negativen Feststellungsklage in einem Vorprozess der Parteien bereits rechtskräftig feststand.

Tenor

Das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 11. März 2015 - Az. 2 Sa 1161/14 - wird im Tenor hinsichtlich der Hauptsache und dem Kostenausspruch dahingehend abgeändert, dass es statt "Klägerin" nunmehr "Beklagten" (Hauptsache) bzw. "Beklagte" (Kostenausspruch) heißen muss.

Normenkette:

ZPO § 319;

Gründe