Das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 11. März 2015 - Az. 2 Sa 1161/14 - wird im Tenor hinsichtlich der Hauptsache und dem Kostenausspruch dahingehend abgeändert, dass es statt "Klägerin" nunmehr "Beklagten" (Hauptsache) bzw. "Beklagte" (Kostenausspruch) heißen muss.
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