Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bochum vom 06.05.2015 -
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger macht gegen die Beklagte bereicherungsrechtliche Ansprüche wegen Verschaffung eines Vertragsarztsitzes geltend.
Die Beklagte ist ein Medizinisches Versorgungszentrum in C.
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