Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 09.01.2013, Az.
Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, an den Kläger 1.554,96 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit der Rechtskraft der Entscheidung in diesem Rechtsstreit zu zahlen.
Die Beklagte zu 1) wird weiter verurteilt, an den Kläger künftig monatlich über 298,59 € brutto hinaus weitere 64,79 € brutto, fällig jeweils am Letzten eines jeden Monats, beginnend mit dem Monat Juli 2013, nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem Ersten des Folgemonats, frühestens jedoch seit Rechtskraft der Entscheidung in diesem Rechtsstreit, zu zahlen.
Die erstinstanzlichen Kosten werden dem Kläger und der Beklagten zu 1) zu je 1/2 auferlegt.
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