LAG Niedersachsen - Urteil vom 28.10.2009
11 Sa 412/09
Normen:
TVöD BT-V (Bund) § 46 Nr. 7;
Vorinstanzen:
ArbG Emden, vom 19.02.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 475/08

Berechnung von Zusatzurlaubsansprüchen nach § 46 Nr. 7 TVöD BT-V

LAG Niedersachsen, Urteil vom 28.10.2009 - Aktenzeichen 11 Sa 412/09

DRsp Nr. 2010/21180

Berechnung von Zusatzurlaubsansprüchen nach § 46 Nr. 7 TVöD BT-V

Bei der Berechnung von Zusatzurlaubsansprüchen gemäß § 46 Nr. 7 TVöD BT-V sind nur Zeiten tatsächlicher Arbeitsleistung zu berücksichtigen.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Emden vom 19.02.2009 - 2 Ca 475/08 - wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten der Berufung.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

TVöD BT-V (Bund) § 46 Nr. 7;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die richtige Berechnung des Urlaubsanspruchs des Klägers im Jahr 2008 und für die Zukunft.