Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Emden vom 19.02.2009 -
Der Kläger trägt die Kosten der Berufung.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten um die richtige Berechnung des Urlaubsanspruchs des Klägers im Jahr 2008 und für die Zukunft.
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