1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Lüneburg vom 27. April 2010 -
2. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Berücksichtigung von Zulagen für Zusatzuntersuchungen bei der Berechnung einer tariflichen Besitzstandszulage, die dem Kläger nach tariflicher Umstellung der Bezahlung nach Stückzahlen auf Stundenlohn gewährt wird.
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