LAG Düsseldorf - Urteil vom 30.04.2014
7 Sa 18/14
Normen:
BetrVG § 77 Abs. 4 S. 1; BetrVG § 112 Abs. 1 S. 3;
Vorinstanzen:
ArbG Düsseldorf, vom 21.11.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 10 Ca 3888/13

Berechnung einer SozialplanabfindungAuslegung eines SozialplansWirklicher Wille der BetriebsparteienDefinition des Begriffs Bruttomonatseinkommen

LAG Düsseldorf, Urteil vom 30.04.2014 - Aktenzeichen 7 Sa 18/14

DRsp Nr. 2014/10648

Berechnung einer Sozialplanabfindung Auslegung eines Sozialplans Wirklicher Wille der Betriebsparteien Definition des Begriffs Bruttomonatseinkommen

Auslegung eines Sozialplans

Der Wortlaut der Betriebsvereinbarung ist nicht so zu deuten, wie die an deren Abschluss Beteiligten ihn verstanden haben, sondern nach dem den Arbeitnehmern erkennbaren und verständlichen Wortsinn.

Tenor

I.Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 21.11.2013, 10 Ca 3888/13, wird zurückgewiesen.

II.Auf die Anschlussberufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 21.11.2013, 10 Ca 3888/13, teilweise abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere 171,67 € brutto nebst Zinsen in Höhe 1,42 € für den Zeitraum vom 01.11.2012 bis zum 28.12.2012 und nebst weiterer Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29.12.2012 zu zahlen.

III.Im Übrigen wird die Anschlussberufung zurückgewiesen.

IV.Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

V.Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.

Normenkette:

BetrVG § 77 Abs. 4 S. 1; BetrVG § 112 Abs. 1 S. 3;

Tatbestand

Mit ihrer Klage begehrt die Klägerin die Verurteilung der Beklagten zur Zahlung eines weiteren Sozialplanabfindungsbetrages. Die Parteien streiten dabei über die Berechnung der Sozialplanabfindung.