I.Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 21.11.2013,
II.Auf die Anschlussberufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 21.11.2013,
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere 171,67 € brutto nebst Zinsen in Höhe 1,42 € für den Zeitraum vom 01.11.2012 bis zum 28.12.2012 und nebst weiterer Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29.12.2012 zu zahlen.
III.Im Übrigen wird die Anschlussberufung zurückgewiesen.
IV.Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
V.Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.
Mit ihrer Klage begehrt die Klägerin die Verurteilung der Beklagten zur Zahlung eines weiteren Sozialplanabfindungsbetrages. Die Parteien streiten dabei über die Berechnung der Sozialplanabfindung.
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