I. Auf die Berufung des Klägers wird das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 24.11.2009 - Az.:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 576,24 brutto nebst Zinsen aus jeweils € 82,32 seit 01.05.2009, 01.06.2009, 01.07.2009, 01.08.2009, 01.09.2009, 01.10.2009 und 01.11.2009 zu bezahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, an den Kläger eine Betriebsrente in monatlicher Höhe von € xxxx,xx brutto zu bezahlen.
II. Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger ¾, die Beklagte ¼.
III. Die Revision wird zugelassen.
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