Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 17.04.2009 -
Die Kosten der Berufung hat der Kläger zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten um die richtige Berechnung des Vergleichsentgelts nach Überleitung des Arbeitsverhältnisses des Klägers vom
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