ArbG Koblenz, vom 01.07.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 4271/20
Berechnung des Urlaubsanspruchs bei unregelmäßiger ArbeitszeitGeltung von Ausschlussfristen für den UrlaubsabgeltungsanspruchFälligkeit des UrlaubsabgeltungsanspruchsRichtlinienkonforme Auslegung des § 199 Abs. 1 BGB
LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.12.2022 - Aktenzeichen 5 Sa 486/21
DRsp Nr. 2023/4350
Berechnung des Urlaubsanspruchs bei unregelmäßiger ArbeitszeitGeltung von Ausschlussfristen für den UrlaubsabgeltungsanspruchFälligkeit des UrlaubsabgeltungsanspruchsRichtlinienkonforme Auslegung des § 199 Abs. 1BGB
1. Der Anspruch eines Arbeitnehmers auf Urlaubsabgeltung kann als reiner Geldanspruch grundsätzlich Ausschlussfristen unterliegen.2. Ein Anspruch auf Urlaubsabgeltung wird erst dann im Sinne der Ausschlussfrist fällig, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über seinen konkreten Urlaubsanspruch und die Verfallfristen belehrt.
1. Ist die Arbeitszeit im Kalenderjahr ungleichmäßig verteilt, muss zur Erreichung der Gleichwertigkeit des Urlaubs eine Umrechnung dergestalt erfolgen, dass die in § 3 Abs. 1BUrlG genannten 24 Werktage durch die Zahl der Arbeitstage im Jahr bei einer Sechstagewoche geteilt und mit der Zahl der für den Arbeitnehmer maßgeblichen Arbeitstage im Jahr multipliziert werden.2. Die Verjährungsfrist von Ansprüchen auf den gesetzlichen Mindesturlaub beginnt bei einer richtlinienkonformen Auslegung des § 199 Abs. 1BGB erst mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über seinen konkreten Urlaubsanspruch und die Verfallfristen belehrt hat. Dies gilt auch für den Urlaubsabgeltungsanspruch.
Tenor
1. 2. 3.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Praxishandbuch Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.