LAG Köln - Urteil vom 21.03.2018
3 Sa 164/17
Normen:
BUrlG § 5; Aviation § 17 MTV;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 25.01.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 20 Ca 1199/16

Berechnung des Urlaubsanspruch nach dem MTV AviationZulässigkeit der auf- oder Abrundung von Bruchteilen von Urlaubstagen

LAG Köln, Urteil vom 21.03.2018 - Aktenzeichen 3 Sa 164/17

DRsp Nr. 2018/5320

Berechnung des Urlaubsanspruch nach dem MTV Aviation Zulässigkeit der auf- oder Abrundung von Bruchteilen von Urlaubstagen

Keine Abrundung von Urlaubsbruchteilen nach § 17 MTV Aviation

1. Hat der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer rechtzeitig verlangten Urlaub nicht gewährt, so wandelt sich der im Verzugszeitraum verfallene Urlaubsanspruch in einen auf Gewährung von Ersatzurlaub als Naturalrestitution gerichteten Schadensersatzanspruch um. 2. § 17 MTV Aviation sind keine Anhaltspunkte für einen übereinstimmenden Willen der Vertrieb Tarifvertragsparteien zu entnehmen, dass Bruchteile von Urlaubstagen auf- oder abgerundet werden sollen.

Tenor

1.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 25.01.2017 - 20 Ca 1199/16 - wird zurückgewiesen.

2.

Die Beklagte hat die Kosten der Berufung zu tragen.

3.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BUrlG § 5; Aviation § 17 MTV;

Tatbestand

Die Parteien streiten in der Berufungsinstanz noch über einen restlichen Urlaubsanspruch der Klägerin für das Kalenderjahr 2016 in Höhe von 0,15 Urlaubstagen.

Die Beklagte ist ein Dienstleistungsunternehmen, welches unter anderem die Fluggastkontrolle am Flughafen K durchführt. Sie ist tarifgebunden und wendet den Manteltarifvertrag für Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen vom 04.09.2013 (im Folgenden: MTV Aviation) an.