LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 09.02.2017
5 Sa 1518/16
Normen:
ZPO § 256 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 20.07.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 21 Ca 14946/15

Berechnung des Höhergruppierungsgewinn nach ÜbergangsrechtUnbegründete Feststellungsklage eines Sozialarbeiters

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.02.2017 - Aktenzeichen 5 Sa 1518/16

DRsp Nr. 2017/11442

Berechnung des Höhergruppierungsgewinn nach Übergangsrecht Unbegründete Feststellungsklage eines Sozialarbeiters

Bei der Berechnung des Höhergruppierungsgewinns nach § 8 Abs. 3 S. 2 TVÜ-L in der für das Land Berlin maßgeblichen Fassung sind nach der Überleitung eingetretene Entgeltsteigerungen nicht zu berücksichtigen.

I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 20.07.2016 (21 Ca 14946/15) wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

II. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

ZPO § 256 Abs. 1;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob das beklagte Land einen aus Besitzstandsgründen dem Kläger gewährten Höhergruppierungsgewinn unter Berücksichtigung von nach Überleitung in den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) erfolgten Tariferhöhungen zu berechnen hat.