1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 06.07.2009 - 4 Ca 4492/09 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
2. Die Revision wird zugelassen.
3. Streitwert: 233,86 €.
Die Parteien streiten um die Höhe der Jahressonderzahlung.
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