LAG Hamm - Urteil vom 18.02.2016
11 Sa 452/15
Normen:
Gesamtsozialplan im Steinkohlebergbau in der Fassung der Änderungsvereinbarung vom 02.12.2010;
Vorinstanzen:
ArbG Herne, vom 10.03.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 2188/13

Berechnung des Anpassungsgeldes nach dem geänderten Gesamtsozialplan im Steinkohlebergbau in der Fassung der Änderungsvereinbarung vom 02.12.2010

LAG Hamm, Urteil vom 18.02.2016 - Aktenzeichen 11 Sa 452/15

DRsp Nr. 2016/7635

Berechnung des Anpassungsgeldes nach dem geänderten Gesamtsozialplan im Steinkohlebergbau in der Fassung der Änderungsvereinbarung vom 02.12.2010

Zuschuss zum Anpassungsgeld bei der RAG Deutsche Steinkohle AG nach geändertem Sozialplan vom 06.03.2012: Kein Anspruch auf Berücksichtigung von Zulagen für Grubenwehrübungen außerhalb der Schichtzeit bei Bestimmung des Garantieeinkommens [Abgrenzung zu 11 Sa 1507/14 nach Gesamtsozialplan 25.06.2003. welcher auch BAG 15.10.2013 - 1 AZR 544/12 - zugrundelag (dort Grubenabwehrübung außerhalb der Schichtzeit einzubeziehen bei Berechnung Garantieeinkommen) ]

1. Bei der Berechnung des Garantieeinkommens als Grundlage der Berechnung des monatliche Zuschusses zum Anpassungsgeld aufgrund des geänderten Sozialplans im Steinkohlebergbau bleiben u.a. Bezüge für Grubenwehrübungen außerhalb der regelmäßigen Schichtzeit und Vergütungen als Ersatz für entgangenen Mehrarbeitsvergütung außer Betracht.