LAG Köln - Urteil vom 18.03.2016
9 Sa 392/15
Normen:
TV-AKS;
Vorinstanzen:
ArbG Siegburg, vom 26.02.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 2445/14

Berechnung des Anpassungsgeldes nach dem geänderten Gesamtsozialplan im Steinkohlebergbau in der Fassung der Änderungsvereinbarung vom 02.12.2010Wirksamkeit des Tarifvertrages über die Förderung der beruflichen Ausbildung im Schornsteinfegerhandwerk

LAG Köln, Urteil vom 18.03.2016 - Aktenzeichen 9 Sa 392/15

DRsp Nr. 2016/7020

Berechnung des Anpassungsgeldes nach dem geänderten Gesamtsozialplan im Steinkohlebergbau in der Fassung der Änderungsvereinbarung vom 02.12.2010 Wirksamkeit des Tarifvertrages über die Förderung der beruflichen Ausbildung im Schornsteinfegerhandwerk

Gegen die Wirksamkeit des Tarifvertrages über die Förderung der beruflichen Ausbildung im Schornsteinfegerhandwerk vom 24.09.2012 (TV-AKS) und die hierdurch ausgelöste Beitragspflicht der Betriebe des Schornsteinfegerhandwerks bestehen keine rechtlichen Bedenken.

Tenor

I.

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 26.02.2015 - 1 Ca 2445/14- abgeändert.

Der Beklagte wird verurteilt,

1.

an die Klägerin 200,00 € zuzüglich Zinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 21.01.2013 zu zahlen;

2.

an die Klägerin 200,00 € zuzüglich Zinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 21.04.2013 zu zahlen;

3.

an die Klägerin 200,00 € zuzüglich Zinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 21.07.2013 zu zahlen;

4.

an die Klägerin 200,00 € zuzüglich Zinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 21.10.2013 zu zahlen;

5.

an die Klägerin 200,00 € zuzüglich Zinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 21.01.2014 zuzahlen;

6. 7. 8. 9. - - - - - II. III.