OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 27.09.2007
6 U 176/06
Normen:
ANEG § 9 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Frankfurt am Main, 2-6 O 647/05,

Berechnung der Vergütung für eine Arbeitnehmererfindung

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 27.09.2007 - Aktenzeichen 6 U 176/06

DRsp Nr. 2009/2728

Berechnung der Vergütung für eine Arbeitnehmererfindung

Hat die Schiedsstelle vorgeschlagen, dass die einem Arbeitnehmererfinder zustehende Vergütung nach der Methode der Lizenzanalogie zu berechnen ist und ist dieser Einigungsvorschlag verbindlich geworden, so berechnet sich die Vergütung nach dem tatsächlich erzielten Umsatz. Dabei ist an die Verwertung der Erfindung im Konzern anzuknüpfen, wenn sich der Konzern bei wirtschaftlicher Betrachtung als Einheit darstellt.

Normenkette:

ANEG § 9 Abs. 1;

Gründe:

I.

Auf die tatsächlichen Feststellungen in dem angefochtenen Urteil (Bl. 270 ff. d. A.) wird gemäß § 540 Abs. 1 Nr. 1 ZPO Bezug genommen.