Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Detmold vom 24.02.2016 -
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin ab dem 01.03.2015 Vergütung nach der Entgeltgruppe S 6 Stufe 4 TVöD -VKA zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird unter Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils insoweit abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 80 % und die Beklagte zu 20 %.
Die Revision wird für beide Parteien zugelassen.
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