Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 14.11.2019 -
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Höhe der Abfindung, die nach dem zwischen ihnen bestehenden Altersteilzeit-Vertrag zu zahlen ist.
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