Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts in Frankfurt am Main vom 21. September 2010 -
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten im Zusammenhang mit der "außerordentlichen" Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (
Der am 21. Mai 1940 geborene Kläger war bei der Beklagten bzw. ihren Rechtsvorgängerinnen vom 04. April 1961 bis 30. August 2004 angestellt. Zuletzt erhielt er von ihr eine Vergütung von 6.980,-- Euro brutto monatlich.
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