Der Rechtsstreit wird nach § 98 Abs. 6 ArbGG n.F. bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung in dem Beschlussverfahren Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg - 1 BVAVE 5001/14 - über die Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) vom 15. Mai 2008 (veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 104 am 15. Juli 2008) des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe vom 20. Dezember 1999 in der Fassung vom 05. Dezember 2007 (VTV) ausgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Die Parteien streiten im Berufungsverfahren darüber, ob die Beklagte in bestimmten Monaten der Jahre 2008 und 2009 weitere Beiträge an die Sozialkassen des Baugewerbes zahlen muss, weil sie Arbeitnehmer „schwarz“ oder als Scheinselbständige beschäftigte.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|