Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) bis 14) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Offenbach am Main vom 22. August 2012 - 10 BV 6/11 - wird zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I. Die Beteiligten streiten darum, ob die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer als Delegiertenwahl oder unmittelbare Wahl durchzuführen ist.
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